Ärztehaus
Ärztehaus
Hierunter ist zu verstehen, dass Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und ggf. weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre ärztlichen Leistungen in einem Gebäude anbieten. Jede Praxis stellt dabei eine eigene, von den anderen Leistungserbringern rechtlich unabhängige Einheit dar,wobei auch Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften u. a. Mieter sein können. Vorteile können sich daraus ergeben, dass Patienten die Leistungserbringer im Ärztehaus aufgrund des breiten Angebots und damit kürzerer Wege bevorzugt aufsuchen.