Apparategemeinschaft
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Zweck der Bildung einer Apparategemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Geräte zur Kostenreduktion durch bessere Auslastung und gemeinsame Investitionen.
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Zweck der Bildung einer Apparategemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Geräte zur Kostenreduktion durch bessere Auslastung und gemeinsame Investitionen.
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