Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Praxisgemeinschaft

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Tobias Irmer

Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Leistungserbringer zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen sowie zur gemeinsamen Beschäftigung von Personal. Es handelt sich um eine reine Kostenteilungsgemeinschaft. Im Vordergrund steht die Kostenreduktion durch gemeinsame Nutzung sächlicher und personeller Mittel.

Jeder Leistungserbringer führt in gemeinsamen Räumen seine eigene Praxis mit seinem eigenen Patientenstamm und eigener Patientenkartei. Jeder Partner rechnet seine vertragsärztlichen Leistungen getrennt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Vorteile einer Praxisgemeinschaft sind: Eine mögliche Senkung des Investitionsbedarfs durch gemeinsame Investitionen, geringere Personal- und Betriebskosten durch höhere Auslastung, einfache Möglichkeit der Vertretung bei fachgleichen Praxen und höhere Akzeptanz bei Patienten, wenn mehrere Fachgruppen unter einem Dach tätig sind. Eine Praxisgemeinschaft kann aber auch aus örtlich getrennten Praxen bestehen. Die Tätigkeit in einer Praxisgemeinschaft ist anzeigepflichtig. Die Beziehungen zwischen den Partnern bestimmen sich nach der vereinbarten Gesellschaftsform (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und den vereinbarten gesellschaftsrechtlichen Regelungen.

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