Medizinisches Versorgungszentrum
Ansprechpartner
Medizinische Versorgungszentren
Jens Leutert
0391 627-6344
0391 627-8544
jens.leutert@kvsa.de
Medizinisches Versorgungszentrum
Als Vorbild des Medizinischen Versorgungszentrums wurden im Gesetzgebungsverfahren die Polikliniken genannt. Allerdings darf ein Medizinisches Versorgungszentrum nur von Leistungserbringern gegründet werden, welche durch Zulassung oder Ermächtigung an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen können. Die Gründer wählten eine zulassungsfähige Gesellschaftsform, der im Zulassungsverfahren der Zulassungsstatus übertragen wird. Dafür müssen mindestens zwei halbe Versorgungsaufträge durch zwei unterschiedliche Personen vorgehalten werden. Auch für Medizinische Versorgungszentren gelten die Feststellungen der Bedarfsplanung. Für Medizinische Versorgungszentren können zugelassene oder angestellte Ärzte und Psychotherapeuten tätig werden. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die Gründersind, können auch Leistungserbringer sein. Hauptsächliches Ziel des Medizinischen Versorgungszentrum ist die Versorgung aus einer Hand unter einem Dach.
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