Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Die Vertragsarztsitze der zugelassenen Partner müssen nicht zwingend eine gemeinsame Adresse haben. Die Vertragsarztsitze können sich an unterschiedlichen Orten, sogar in unterschiedlichen KV-Bezirken befinden. Die Motivation für die Bildung einer solchen überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft liegt häufig darin, den Partnern die Tätigkeit auch an den Sitzen der anderen Partner zu ermöglichen. Hierdurch kann das medizinische Leistungsspektrum am jeweiligen Vertragsarztsitz erweitert und eine gemeinsame Patientenbehandlung ermöglicht werden.