Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Teilberufsausübungsgemeinschaft

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Tobias Irmer

Teilberufsausübungsgemeinschaft

In sehr engen Grenzen ist auch die Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft einzig zur gemeinsamen Erbringung ganz bestimmter Leistungen möglich, welche gerade das arbeitsteilige Zusammenwirken und gemeinsame zur Verfügung stehen der Partner erfordern. Ein Vorteil kann sein, dass die übrige Praxis weiterhin eigenständig bleibt.

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