Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Berufsausübungsgemeinschaft

Ansprechpartner

Tobias Irmer

Berufsausübungsgemeinschaft

Früher wurde für diese Kooperationsform der noch heute vielfach übliche Begriff Gemeinschaftspraxis verwandt. Es handelt sich um eine kooperative Praxisform, in der mehrere zugelassene Leistungserbringer die vertragsärztliche und privatärztliche Tätigkeit gemeinschaftlich ausüben. Es liegt eine nach außen tretende Behandlungsgemeinschaft vor, welche ihre Leistungen einheitlich und insgesamt abrechnet. Im Unterschied zur Praxisgemeinschaft wird der Beruf gemeinsam ausgeübt, die erbrachten Leistungen werden gemeinsam abgerechnet und der entstandene Gewinn nach festgelegten Regelungen untereinander aufgeteilt. Es muss ein gemeinsamer Patientenstamm bestehen und jeder Partner muss Zugriff auf die Patientenkartei haben.

Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft können Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten oder Medizinische Versorgungszentren sein. Typischer Fall ist der Zusammenschluss von Vertragsärzten und/oder Vertragspsychotherapeuten. Die Intentionen für die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft können in einer Wirtschaftlichkeitssteigerung durch gemeinsame Personal- und Geräteauslastung, der Steigerung der Attraktivität der Praxis für Patienten aufgrund gegenseitiger Vertretung bei fachgleichen Partnern und der einfachen Inanspruchnahme anderer Fachgebiete bei fachfremden Partnern liegen. In diesem Zusammenhang kann es auch zu positiven Effekten durch gemeinsame Dokumentation und ggf. stattfindende Team- und Fallbesprechungen kommen, welche sich wiederum erfolgreich auf die Qualität der Patientenversorgung auswirken.

Spezialisierte Versorgungsaufgaben können aufgrund einer arbeitsteiligen Arbeitsweise besser erfüllt werden. Die Beziehungen zwischen den Partnern bestimmen sich nach der vereinbarten Gesellschaftsform (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und den vereinbarten gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die Berufsausübungsgemeinschaft bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Ansprechpartner

Tobias Irmer