Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Finanzierung der Ausstattung

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Ausstattung der Praxen sowie die Kosten für den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich dazu auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt, die seit dem 1. Juli 2017 gültig ist.
Die Finanzierungsvereinbarung deckt die Bereiche der Ausstattung der Praxis mit den notwendigen Geräten Konnektor und Kartenleser, die Aufwände für die Installation, sowie die Übernahme der laufenden Kosten ab.

Die TI-Finanzierungsvereinbarung in der Fassung vom 26.08.2022 enthält nun auch die Finanzierung des Tauschs von Konnektoren und stationären Kartenterminals aufgrund des Ablaufs von Sicherheitszertifikaten, sowie eine Pauschale für die ePA Erweiterung auf die Stufe 2.0.

TI-AnwendungArt der PauschaleFinanzierung einmaligFinanzierung pro Quartal
Erstausstattung TITI-Konnektor1014 Euro 
 Stationäres Kartenlesegerät647,50 Euro (0-3 Ärzte=1 Gerät, 4-6 Ärzte=2 Geräte, ab 7 Ärzten=3 Geräte) 
 Mobiles Kartenlesegerät350 Euro (pro Arzt mit min. 3 Hausbesuchen pro Quartal) 
 Startpauschale900 Euro 
 Betriebskosten (Wartung, VPN-Zugangsdienst) 248 Euro
 Praxis- bzw. Institutsausweis (SMC-B Karte) 23,25 Euro
 elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) 11,63 Euro
Konnektortausch aufgrund des Ablaufs von Sicherheitszertifikaten*Konnektortauschpauschale2300 Euro 
 gSMC-KT Tauschpauschale, je stationäres Kartenlesegerät100 Euro 
Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)Startpauschale (Updatepauschale + Integrationspauschale)930 Euro (pro Betriebsstätte) 
 Stationäres Kartenlesegerät (ein Gerät je angefangener 625 Fälle je Betriebsstätte)677,50 Euro 
 Betriebskosten 17,25 Euro
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)Einrichtung KIM und eArztbrief200 Euro (pro Betriebsstätte) 
 Betriebskosten 23,40 Euro
Elektronische Patientenakte (ePA)PTV4-Konnektor-Update400 Euro (pro Betriebsstätte) 
 PVS-Anpassung ePA350 Euro (pro Betriebsstätte) 
 ePA-Update Stufe 2.0 (Update und Integration)*450 Euro (pro Betriebsstätte) 
 ePA 2.0 Betriebskosten 5,50 Euro
 Komfortsignatur (je Betriebsstätte, Anspruch erhöht sich um ein weiteres Kartenterminal je 2 weiterer Ärzte in der Praxis)*677,50 Euro (pro Betriebsstätte) 
 Betriebskosten 27,75 Euro
eRezeptPVS-Anpassung eRezept120 Euro (pro Betriebsstätte) 
 Betriebskosten 1,00 Euro

* Die Auszahlung der Konnektortauschpauschale aufgrund des Ablaufs von Sicherheitszertifikaten wird automatisch ausgezahlt. Praxen brauchen keine Unterlagen oder Rechnungen einreichen.

Erstattung der Kosten

Die Auszahlung der Finanzierung der Erstausstattung erfolgt nach der Installation aller Komponenten in der Praxis. Anschließend reicht ein einmalig durchgeführter VSDM-Abgleich als Nachweis über die Nutzung der TI und löst somit die Zahlung der Erstausstattung aus. Die Zahlung erfolgt mit der Restzahlung der Honorarabrechnung für das Quartal, in dem der erste VSDM-Abgleich stattgefunden hat. Allerdings leitet die KBV aus § 5 Abs. 2 ab, dass auch eine regelmäßige Nutzung der TI und Anwendung des VSDM erfolgen muss und nur dann die Vergütung der Erstausstattung wie auch der Betriebskosten erfolgen kann.

Für TI-Anwendungen wie eMP, NFDM und KIM erhalten Praxen die Ausgaben über Pauschalen erstattet. Die Erstattungen werden über das Mitgliederportal KVSAonline beantragt. Nach Angabe, seit wann die Anwendungen in der Praxis einsatzbereit sind, werden die Erstattungspauschalen berechnet und im Rahmen der Honorarzahlung ausgezahlt.

Die Mitteilung zur Funktionsfähigkeit der Dienste erfolgt im KVSAonline-Portal https://kvsaonline.kvsa.kv-safenet.de unter Dienste > Praxisausstattung.

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