Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Abrechnung / Honorar

Ansprechpartner

Eleonore Güntner
Tel.: 0391 627- 6103 / 7103
Tel.: 0391 627- 6109 / 7109
Fax: 0391 627-8108



abrechnung@kvsa.de

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Abrechnung / Honorar

Grundlage der Abrechnung erbrachter Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).  Der aktuelle Stand und die Änderungen des EBM ist im folgenden abgebildet.

Die Online-Abgabe der auf der Grundlage des EBM erstellten Abrechnung ist auf der Grundlage der Abrechnungsanweisung der KVSA zu verbindlich festgelegten Zeiten vorzunehmen.

Online-Abgabetermine für die Abrechnung

QuartalAbgabe

geplanter

Restzahlungstermin

2/2023

3/2023

4/2023

1/2024

2/2024

3/2024

4/2024

01.07.2023 - 11.07.2023

01.10.2023 - 11.10.2023

01.01.2024 - 10.01.2024

01.04.2024 - 10.04.2024

01.07.2024 - 09.07.2024

01.10.2024 - 10.10.2024

01.01.2025 - 10.01.2025

13.10.2023

15.01.2024

15.04.2024

12.07.2024

14.10.2024

17.01.2025

noch offen

An folgenden Stellen können Sie Ihre Abrechnung einreichen:

  • Kassenärztliche Vereinigung
    Sachsen-Anhalt
    Am Kirchtor 9
    06108 Halle/Saale
  • Kassenärztliche Vereinigung
    Sachsen-Anhalt
    Doctor-Eisenbart-Ring 2
    39120 Magdeburg

Sie können Unterlagen zu Ihrer Abrechnung zu folgenden Zeiten bei uns abgeben:

Mo- Fr von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass die Annahmestellen an Feiertagen nicht besetzt sind.

Sollten Sie Ihre Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin fertiggestellt haben, können Sie diese selbstverständlich auch eher übertragen. Ist eine Einhaltung der Termine im Einzelfall nicht möglich, bitten wir Sie dies mit der Abrechnungsabteilung vor Ablauf der Frist zu klären.

Bitte achten Sie darauf, dass auf Unterlagen (insbesondere auch auf Überweisungsscheinen), die Sie uns zukommen lassen, Ihre Betriebsstättennummer angegeben ist. Ohne diese Angabe ist eine Zuordnung nicht möglich.

Die Abgabe der Sammelerklärung ist ab dem 1. Quartal 2020 nur noch elektronisch leitungsgebunden möglich!

Die Sammelerklärung, die als Voraussetzung zur Honorarzahlung für die Abrechnung eines jeden Quartals unverzichtbar ist, muss mit den persönlichen Zugangsdaten der jeweiligen Praxisinhaber bzw. den in Einrichtungen berechtigten Personen online ausgefüllt und signiert werden.

Für die Zusendung (ggf. per Post) ggf. erforderlicher Unterlagen (z. B. Behandlungsscheine der Sonstigen Kostenträger, Bestätigungen der Krankenkassen zum Versicherungsverhältnis) können Sie die Abgabemitteilung für Online-Abrechner als Adressblatt verwenden. Sollten Sie die Unterlagen nicht zusenden wollen, können Sie diese Unterlagen auch zu den Dienstzeiten der KVSA (Mo - Do 9 - 17 Uhr und Fr 9 - 14 Uhr) in den Dienstgebäuden in Magdeburg, am Empfang und in Halle abgeben.

Prüfprotokolle oder Behandlungsscheine für Patienten, bei denen das Einlesedatum der elektronischen Gesundheitskarte vorliegt, sind nicht mit einzureichen.

Ansprechpartner

Eleonore Güntner
Tel.: 0391 627- 6103 / 7103
Tel.: 0391 627- 6109 / 7109
Fax: 0391 627-8108



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