Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Früherkennung - augenärztlich

Ansprechpartner

Anke Rößler

Früherkennung - augenärztlich

Rechtsgrundlage:

Rahmenverträge nach § 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung für Versicherte der Knappschaft und der IKK gesund plus.

Abrechenbare EBM-Ziffer:

Das Amblyopiescreening mit der GOP 98090 hat folgenden Inhalt:

  • Anamnese, ophtalmologische Familienanamnese, Sichtung eventueller Vorbefunde vom Kinderarzt
  • Visusbestimmung (monokular R und L mit altergemäßer Methodik, bei Nystagmus auch binokular)
  • Untersuchung auf Stellung der Motilität (Hirschberg- und Brückner-Test, Abdeck- und Aufdecktest, Motilität in die 4 Sekundärpositionen, Stereotest)
  • morphologische Untersuchung (Vorderabschnittsbeurteilung, Funduskopie in Miose)
  • fakultativ: eine objektive Refraktionsbestimmung (ggf. mit Skiaskopie und/oder Autorefraktometrie)
  • Abschlussgespräch: Befunderläuterung, Beratung zur Sehentwicklung, Ausfüllen und Übergabe des Befundbogens

Fachliche Qualifikation:

  • Fachärzte für Augenheilkunde
  • Hausärzte mit dem Nachweis über die Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale

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Anke Rößler