EMDR
EMDR als Methode der Therapie Posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen
Rechtsgrundlage:
Anlage 1 der Richtlinien über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinien) in Verbindung mit § 5 Abs. 8 und § 6 Abs. 7 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
EMDR kann sowohl in verhaltenstherapeutische als auch tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Behandlungspläne eingebunden werden. Es ergeben sich keine gesondert abrechenbaren EBM-Ziffern.
Antragsberechtigte:
- Ärztliche Psychotherapeuten
- Psychologische Psychotherapeuten
Zusätzliche Anforderungen:
Zeugnisse und Bescheinigungen über
- mindestens 40 Stunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMB und
- mindestens 40 Stunden Einzeltherapie
- mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten,
- unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR
Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Weiterbildungsstätten erworben worden sein.