Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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EMDR

Ansprechpartner

Silke Brumm

EMDR als Methode der Therapie Posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen

Rechtsgrundlage:

§ 6 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)

Abrechenbare EBM-Ziffern: 

EMDR kann in einer psychotherapeutischen Behandlung Erwachsener eingebunden werden. Es ergeben sich keine gesondert abrechnenbaren EBM-Ziffern.

Antragsberechtigte:

  • Ärztliche Psychotherapeuten
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Fachpsychotherapeuten mit der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Erwachsene

Zusätzliche Anforderungen:

  • Zeugnisse und Bescheinigungen über
    - mindestens 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR und
    - mindestens 40 Therapieeinheiten Traumabehandlungen in Einzeltherapie
    • mit mindestens 5 abgeschlossenen Behandlungsabschnitten und
    • unter Supervision von mindestens 10 Stunden

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Silke Brumm