Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Sachlich-rechnerische Berichtigung Verordnungen Bundeswehr

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Antje Köpping

Sachlich-rechnerische Berichtigung Verordnungen Bundeswehr

Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Berichtigung erfolgt nicht durch die Prüfgremien nach § 106 SGB V, sondern durch die KVSA.

Die Prüfung gründet sich auf den Umstand, dass aufgrund bestehender Verträge Vertragsärzte nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, Bundeswehrangehörige medizinisch zu behandeln. Sie wird deshalb auf Antrag der Wehrbereichsverwaltungen Ost und West quartalsweise bei unzulässiger Verordnung für Bundeswehrsoldaten bei fehlender Notfallkennzeichnung durchgeführt oder auch bei Verordnungen zulasten der Bundeswehr für Patienten, die zum Verordnungszeitpunkt keine Bundeswehrangehörigen gewesen sind.

In den zuletzt genannten Fällen versucht die KVSA zunächst, den richtigen Kostenträger zu ermitteln und bittet diesen um Kostenübernahme. Dies ist in den meisten Fällen erfolgreich. Werden die Kosten jedoch nicht übernommen oder lag bei Bundeswehrsoldaten kein Notfall für die Verordnung vor, ist der Rückforderungsbetrag vom Arzt zu erstatten.

Widersprüche gegen den Erstbescheid werden durch den Vorstand der KVSA entschieden.

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Antje Köpping