Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Prüfvereinbarung

Prüfvereinbarung

Gemäß § 106 Abs. 3 SGB V vereinbaren die Vertragspartner (Krankenkassen bzw. ihre Verbände und die Kassenärztliche Vereinigung) auf Landesebene gemeinsam und einheitlich die Durchführung der Beratungen und Prüfungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung.

Die Prüfvereinbarung stellt somit eine Verfahrensregelung zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung dar. Für Sachsen-Anhalt ist zum 1. Januar 2017 eine neue Prüfvereinbarung in Kraft getreten. Noch spezifischer sind einige Inhalte der Prüfvereinbarung in ihren Anlagen 3-8 geregelt. Anlagen 1-2 sind derzeit inhaltlich noch nicht gefüllt.

Die Prüfvereinbarung und deren Anlagen finden Sie hier.