Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Wichtiges zu Überweisungen

Wichtiges zu Überweisungen

  • ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt
  • ist solange gegeben, wie die Fragestellung noch relevant ist. Überweisungen, die in einem Quartal ausgestellt sind und in einem nachfolgenden Quartal vorgelegt werden, behalten demnach ihre Gültigkeit.
  • ist notwendig für erforderliche diagnostische oder therapeutische ambulante vertragsärztliche Leistungen durch einen anderen Arzt/Praxis/MVZ gemäß § 24 Bundesmantelvertrag
  • ist auch dann zu verwenden, wenn der Vertragsarzt eine ambulante Operation im Krankenhaus oder eine ambulante spezialärztliche Behandlung gem. § 116b SGB V veranlasst
  • kann i.d.R. nur dann ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versichertennachweis vorliegt
  • kann für stationär durchgeführte Leistungen nicht ausgestellt werden. Für stationär oder teilstationär zu erbringende Leistungen ist ausschließlich ein Einweisungsschein zu verwenden.
  • ist auszustellen für ambulant durchzuführende Leistungen im Krankenhaus. Die Ausstellung eines Einweisungsscheines (auch bei Anforderung durch das Krankenhaus) ist in diesem Fall nicht zulässig
  • Überweisungsformular kann nach Ablauf von 4 Quartalen datenschutzrechtlich vernichtete werden