2015
EBM 2015
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen ist durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festzulegen. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert 10,2718 Cent bewertet und zur Verfügung gestellt. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 – Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 – Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern (Anhang 2). Den Band 2 des EBM finden Sie als Browserversion zum herunterladen auf der http://www.kbv.de/html/anhang_2.php
4. Quartal 2015
3. Quartal 2015
2. Quartal 2015
1. Quartal 2015
- EBM (amtliche Fassung) ab 01.01.2015
- KV-spezifische Bewertung des EBM Quartal 1/2015
- Änderungen des EBM zum 01.01.2015 - "Sozialpädiatrie und Zuschlag"
- Änderungen des EBM zum 01.01.2015 - "Anpassung der Leistungsbeschreibung und des obligaten Leistungsinhalts der Gebührenordnungspositionen im Abschnitt 35.2"
- Änderungen des EBM zum 01.01.2015 - "Nichtärztliche Praxisassistentinnen, Hausärztliches Gespräch, PFG, Zuschlag PFG"