Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Praxisbesonderheiten

Praxisbesonderheiten können auf einer besonderen Patientenstruktur beruhen, durch die sich die Praxis erheblich vom Durchschnitt der übrigen Praxen der Fachgruppe unterscheidet. Das bedeutet, dass Art und/oder Umfang des Patientengutes atypisch ist und kausal einen höheren Behandlungs- und/oder Verordnungsaufwand hervorruft.

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungszeiträume ab dem Jahr 2013 gelten die in den Anlagen 5 und 6 zur Prüfvereinbarung aufgeführten Wirkstoffe und Indikationen als Praxisbesonderheiten. Die Anlage 8.1 beinhaltet die Praxisbesonderheiten für die Heilmittel. Die Anlage 8.2 listet Heilmittel bei einem langfristigen Heilmittelbedarf auf. In Verbindung mit den angegebenen ICD-10-definierten Diagnosen und den Indikationsschlüsseln unterliegen diese Verordnungen bei einem langfristigen Heilmittelbedarf nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Als Praxisbesonderheiten anerkannt werden jeweils die Verordnungskosten für Arzneimittel, die über dem Durchschnitt der vergleichbaren Fachgruppe liegen (Mehrkostenregelung). Für die Anerkennung der Verordnungskosten von Heilmitteln gemäß Anlage 8.1 gilt diese Mehrkostenregelung nicht. Die Anerkennung von Praxisbesonderheiten erfolgt durch die Prüfungsstelle der vertragsärzlichen Versorgung bei Ärzten, die die Aufgreifkriterien für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung überschreiten, im Rahmen einer Vorabprüfung als Vorwegabzug.

Die in den Anlagen 5, 6 und 8.1 zur Prüfvereinbarung aufgeführten Praxisbesonderheiten sind nicht abschließend. Ärzte, bei denen dennoch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet werden muss, haben die Möglichkeit, in ihrer Stellungnahme an die Prüfungsstelle weitere Praxisbesonderheiten geltend zu machen.

Wenn Ärzte außergewöhnlich kostenintensive und behandlungsaufwändige Patienten versorgen, können diese als kostenintensive Einzelfälle geltend gemacht werden. Generell sollten Praxisbesonderheiten immer konkret und nachvollziehbar vorgetragen werden. Damit Sie die Diagnosen Ihrer Praxis mit denen anderer Praxen vergleichen können, bietet die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Morbiditätsstatistiken an. Es sollten auch Umstände aufgezeigt werden, die nicht klar aus den statistischen Unterlagen ersichtlich sind. Praxisbesonderheiten werden üblicherweise nur im Falle einer eingeleiteten Wirtschaftlichkeitsprüfung als solche von der Prüfungsstelle anerkannt. Da die Prüfung jedoch zeitversetzt für teilweise weit zurückliegende Zeiträume durchgeführt wird, sollte ein langfristiger Zugriff auf Daten kostenintensiver und behandlungsaufwändiger Patienten in der Praxis sichergestellt werden.

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