Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Sprechstundenbedarf

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Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.

Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.

Die KVSA hat hinsichtlich des Umfangs und der verordnungsfähigen Mittel mit den Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen.

Eine Liste mit vorangestellten Erläuterungen weist nicht als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Mittel aus, über die die Prüfgremien für Sachsen-Anhalt rechtskräftig entschieden haben.

Aktuelles

01.01.2021 Änderung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung und der Anlage der Sprechstundenbedarfsvereinbarung ab 1. Quartal 2021
Die KVSA hat mit den Krankenkassen Änderungen bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf vereinbart. Die Änderungen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft getreten und betreffen auch die Anlage "Verordnungsfähige Mittel" und Sonderregelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.
PRO-Artikel (Ausgabe 1/2021)

01.04.2020 Neue Verträge zum Bezug von Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf
Die sachsen-anhaltischen Krankenkassen und deren Verbände haben für den Bezug von Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf neue Verträge mit Herstellern und Großhändlern von Kontrastmitteln abgeschlossen.
Eine wirtschaftliche Verordnung von Kontrastmitteln erfolgt, wenn vertragsärztlich tätige Ärzte nur bei denjenigen Vertragspartnern bestellen, die von den Krankenkassen benannt werden. Entsprechende Informationen stellt die IKK gesund plus auf ihrer Homepage zur Verfügung.
www.ikk-gesundplus.de/leistungserbringer/arzneimittel/kontrastmittel

26.06.2019 Herpes Zoster-subunit-Totimpfstoff und HPV-Impfstoffe sind als Sprechstundenbedarf zu verordnen
Hinweise zur Herpes Zoster-Impfung als GKV-Leistung
Hinweise zur Verordnung der HPV-Impfstoffe

22.02.2017 Transfersysteme zur Zytostatikaherstellung - seit 1. Quartal 2017 kein Sprechstundenbedarf mehr
PRO-Artikel Ausgabe 3/2017 - Transfersysteme zur Zytostatikaherstellung

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