Impfen
Impfen
Impfungen werden in fast jeder Arztpraxis durchgeführt. Grundlage für Impfungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, ist in Sachsen-Anhalt die Impfvereinbarung, die die KVSA mit allen Krankenkassen geschlossen hat.
Die Impfvereinbarung regelt auf Landesebene u.a. die Abrechnung von Impfleistungen. Diese Vereinbarung beinhaltet Schutzimpfungen, die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Pflichtleistungen der Krankenkassen sind. Die Grundlage der Richtlinie bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Aktuelles:
Hinweise zur Grippeschutzimpfung für die Saison 2023/2024
Durchführung der Impfungen gegen Affenpocken gemäß STIKO-Empfehlung
Rechtsverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern gilt bis 31. März 2023 (PRO 4/2022)
Vorgehen bei Lieferengpässen von Impfstoffen in der Schutzimpfungs-Richtlinie (PRO 11/2021)
Hinweise zu serologischen Untersuchungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie (PRO 10/2021)
Verordnung des Haemophilus Influenzae Typ b - Einzelimpfstoff zulasten der GKV nicht lieferbar