Impfen
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Ansprechpartner
Josefine Müller
Tel: 0391 627-6439
Josefine.Mueller@kvsa.de
Heike Drünkler
Tel.: 0391 627-7438
Heike.Druenkler@kvsa.de
Fax: 0391 627-872000
Impfungen werden in fast jeder Arztpraxis durchgeführt. Grundlage für Impfungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, ist in Sachsen-Anhalt die Impfvereinbarung, die die KVSA mit allen Krankenkassen geschlossen hat.
Die Impfvereinbarung regelt auf Landesebene u.a. die Abrechnung von Impfleistungen. Diese Vereinbarung beinhaltet Schutzimpfungen, die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Pflichtleistungen der Krankenkassen sind. Die Grundlage der Richtlinie bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Aktuelles:
Hinweise zur Grippeschutzimpfung für die Saison 2022/2023
- Aufruf des Paul-Ehrlich-Instituts zur Bestellung von Grippeimpfstoff
- Informationen der gesetzlichen Krankenkassen und der KVSA
Vorgehen bei Lieferengpässen von Impfstoffen in der Schutzimpfungs-Richtlinie
Hinweise zu serologischen Untersuchungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie
Haemophilus Influenzae Typ b - Einzelimpfstoff nicht lieferbar
- Paul-Ehrlich-Insitut - Lieferengpässe von Human-Impfstoffen
- STIKO - Mitteilungen zum Impfen bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen
- STIKO - Hinweise zum Impfen bei Immundefiziens
- STIKO - Asylsuchende und Impfen
- Sprechstundenbedarfsvereinbarung Sachsen-Anhalt
- Tabellarische Übersicht der KVSA über die Pneumokokkenimpfung (PDF, 552 kB)