Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Psychosomatische Grundversorgung

Ansprechpartner

Silke Brumm

Psychosomatische Grundversorgung

Rechtsgrundlage:

§ 7 Absatz 1 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)

Fachliche Qualifikation:

  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

     oder

  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und Weiterbildungsnachweise im Umfang von insgesamt mindestens 80 Stunden, davon
    • 20 Stunden theorethische Grundlagen
    • 30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und
    • 30 Stunden Reflexion der Patient-Arzt-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.

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Silke Brumm