Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Psychotherapie

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Silke Brumm

Psychotherapie

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)

Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Erwachsenen

  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und
    • Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Erwachsenen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen
    • Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
  • Psychologischer Psychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemische Therapie oder
    • Psychoanalyse
  • Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Erwachsene und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemtische Therapie oder
    • Psychoanalyse

Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Kindern und Jugendlichen

  • Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie und
    • Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen.
    • Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
    • Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • Systemischer Therapie oder
    • Psychoanalyse
      oder
  • Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemische Therapie oder
    • Psychonanalyse

Sofern Gruppentherapie nicht Bestandteil der Weiterbildung war, wird die Genehmigung nur für den Bereich der Einzeltherapie erteilt.

 

Gutachter ausschließlich für die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

Das Bewerbungsverfahren für Gutachter für die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen läuft vom 17.04.2024 bis 17.05.2024 und ist ausschließlich online möglich.

Folgende Qualifikationsnachweise sind erforderlich:

  1. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder
    Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
    Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
    Psychologischer Psychotherapeut und
    Qualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen und
  2. Weiterbildung oder Fachkunde in Systemischer Therapie für Kinder und Jugendliche
    und
  3. mindestens dreijährige Tätigkeit nach dem Abschluss einer Aus- bzw. Weiterbildung ganz oder überwiegend auf dem Gebiet der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in einer Praxis oder Klinik und
  4. dreijährige und aktuell andauernde Dozententätigkeit und Supervisorentätigkeit - Nachweis-Formular zur Bestätigung
    und
  5. dreijährige und aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit

Weitere Informationen zu dem Bewerbungsverfahren, die offizielle Ausschreibung, den Link zum Online-Formular sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Silke Brumm