2013
EBM 2013
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen ist durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festzulegen. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert 3,5363 Cent bewertet und zur Verfügung gestellt. Ausnahme bildet hier das Mammographiescreening, in dem die Leistungen mit dem Punktwert 3,6363 Cent bewertet sind. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 – Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 – Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern (Anhang 2). Den Band 2 des EBM finden Sie als Browserversion zum herunterladen auf der Homepage der Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- EBM (amtliche Fassung)
- EBM (amtliche Fassung) ab dem 01.10.2013
- Gebührenordnung mit Kurztext und Bewertung in Euro für das 1. Quartal 2013
- Gebührenordnung mit Kurztext und Bewertung in Euro für das 2. Quartal 2013
- Gebührenordnung mit Kurztext und Bewertung in Euro für das 3. Quartal 2013
- Übersicht der wesentlichen Leistungen des Haus- und Kinderarztes ab 01.10.2013
- Änderung des EBM zum 01.01.2013
- Änderung des EBM zum 01.01.2013 "Labor"
- Änderung des EBM zum 01.01.2013 "OPS"
- Änderung des EBM zum 01.07.2013 "Screening Gestationsdiabetes"
- Änderung des EBM zum 01.10.2013 "Haus-/Kinderarzt"
- Änderung des EBM zum 01.10.2013 "fachärztliche Grundvergütung"
- Änderung des EBM zum 01.10.2013 "Anhebung des Orientierungswertes"