Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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4. Quartal 2012

Honorarverteilung 4. Quartal 2012

Die Vertreterversammlung der KVSA hat am 11. Juli 2012 auf Antrag des Vorstandes Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Sachsen-Anhalt zum 1. Oktober 2012 beschlossen, die sich aus der Umsetzung der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossenen Vorgaben zur Laborvergütung ergeben. Sie betreffen insbesondere die Anwendung einer bundeseinheitlichen Abstaffelungsquote zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen und die Einführung einer fallwertbezogenen Budgetierung für Nicht-Laborärzte betreffend der speziellen Laboratoriumsuntersuchungen des EBM-Abschnitts 32.3.

Einführung einer bundeseinheitlichen Abstaffelungsquote ab dem 1. Oktober 2012

Die KBV errechnet auf Basis der von den KVen zur Verfügung gestellten Daten des Vorjahresquartals eine bundeseinheitliche Abstaffelungsquote "Q" und gibt diese vor Beginn des betreffenden Quartals gegenüber den KVen bekannt. Diese Quote dient der bundesweiten Vereinheitlichung der Vergütung von Leistungen und Kostenpauschalen der Laboratoriumsmedizin und gilt für alle Leistungserbringer. Somit werden die im EBM aufgeführten Beträge für die Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 des EBM nicht zu dem im EBM angegebenen Preis, sondern zu einem unter Anwendung der Abstaffelungsquote "Q" neu ermittelten Preis berechnet.

Fallwertbezogene Budgetierung für "Nicht-Laborärzte" für Leistungen des Abschnitts 32.3 des EBM ab dem 1. Oktober 2012

Mit der Einführung der Budgetierung im Rahmen der Eigenerbringung von Laborleistungen des Abschnitts 32.3 des EBM ab dem 1. Oktober 2012 wird zusätzlich eine Budgetierung für die Ärzte der in der Tabelle aufgeführten Arztgruppen eingeführt, bei der "nur" die eigenerbrachten Leistungen des Abschnitts 32.3 betrachtet werden. Die veranlassten Leistungen bleiben unberücksichtigt.

Nähere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zu Änderungen bezüglich der Laborvergütung ab dem 01.10.2012.