Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Sprechstundenbedarf

Ansprechpartner

Antje Köpping

Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Die KVSA und die Landesverbände legen die Bestimmungen zur Verordnung von Sprechstundenbedarf gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen fest.

Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.

Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.

Eine Liste mit vorangestellten Erläuterungen weist nicht als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Mittel aus, über die die Prüfgremien für Sachsen-Anhalt rechtskräftig entschieden haben.

Ansprechpartner

Antje Köpping