Besondere Kostenträger
Besondere Kostenträger (SOK)
Bei den besonderen (Sonstigen) Kostenträgern (z. B. Bundeswehr, Zivildienst, Sozialämter, Bundespolizei u. Ä.) handelt es sich um Kostenträger, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung geregelt sind. Grundlage sind hier gesonderte Verträge auf Bundes- oder Landesebene. Nachfolgende Informationen sollen Ihnen Besonderheiten bei der Abrechnung der SOK geben.
Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten die dem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen oder den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. bei Arbeitsunfall, Schulunfall u. Ä.) unterliegen.
- Regelungen ab 01.01.2021 für Krankenversicherte aus dem Vereinigten Königreich
- Merkblatt über die vertragsärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind
- Checkliste für die Praxis: Abrechnung von auslandskrankenversicherten Patienten
- Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (nur für Vertragsärzte im Fahrdienst bei amb. Behandlung vor Ort)