Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Homöopathie

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Claudia Scherbath

Homöopathieverträge

Die besondere ambulante Versorgung der Versicherten im Bereich der klassischen Homöopathie erfolgt auf einem hohen qualitativen Niveau und ermöglicht den Zugang zu Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Der Versorgungsauftrag orientiert sich besonders an den Bedürfnissen der Versicherten. Er umfasst die Behandlung mit klassischer Homöopathie bestehend aus spezifisch-homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen sowie der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.

Vertrag gemäß § 73a SGB V über die vertragsärztliche Behandlung mit Homöopathie


Gilt auch für:

  • BKK Securvita ab 07.07.2009
  • BKK Linde ab 01.10.2010
  • Mercedes Benz BKK ab 01.04.2010
  • BKK 24 ab 01.07.2010
  • BKK Pfaff ab 01.10.2010
  • BKK Herkules ab 01.07.2011
  • Novitas BKK ab 01.04.2014

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