Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2012

Honorarverteilung 2012

Die Honorarverteilung erfolgt auf der Grundlage des § 87b SGB V. Bis einschließlich dem 1. Quartal 2012 erfolgte die Honorarverteilung auf der Grundlage der Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses. Ab dem 2. Quartal 2012 erfolgt die Honorarverteilung auf der Grundlage des Honorarverteilungsmaßstabes, der unter Anwendung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festgesetzt worden ist. Die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Honorarverteilungsmaßstaben, zur Trennung der Gesamtvergütung, zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Tätigkeit, zur Berücksichtigung kooperativer Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen und die Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen sind zu beachten. Ebenso sind die Vorgaben zur Bereinigung zu beachten, sofern Bereinigungsverträge abgeschlossen sind.