Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

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Antje Dressler

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Solveig Hillesheim

HZV-Vertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus, LKK MOD und TK

Rechtsgrundlage:

  • § 73 b SGB V zwischen Hausärzteverband Sachsen-Anhalt unter Beteiligung der KVSA und der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK) und der Techniker Krankenkasse (TK)  

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

  • niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen
  • angestellte Hausärzte
  • ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung und
  • Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V

Zusätzliche Anforderungen:

  • Teilnahme an mindestens zwei DMP’s
  • Einsatz einer arztunterstützenden Software, wenn diese vorhanden ist
  • Apparative Mindestausstattung:
    - Blutzuckermessgerät
    - Blutdruckmessgerät (nur bei TK)
    - EKG
    - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten
    - Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät)
  • Nachweis der Teilnahme an Qualitätszirkeln sowie Erfüllung der Fortbildungspflicht mit dem
  • Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen (SIQ bzw. IhF) pro Jahr

Formulare:


HZV-Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost

Rechtsgrundlage:

  • § 73 b SGB V zwischen der KVSA und der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

  • niedergelassene Ärzte*
  • Ärzte* in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V
  • Ärzte* in Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V
  • gem. § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV angestellte Ärzte* in Vertragsarztpraxen
  • ermächtigte Vertragsärzte* nach § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV

* Ärzte, die als Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte oder Internisten an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen

Zusätzliche Anforderungen:

  • Nachweis der Teilnahme an strukturierten hausärztlichen Fortbildungen im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln und/oder
  • Die alternative Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die von der KV bzw. Ärztekammer anerkannt sind
  • aktive Teilnahme an mindestens zwei DMP’s
  • Apparative Mindestausstattung:
    - Akutlabor
    - EKG
    - Lungenfunktionstest auch in Kooperation mit anderen Hausärzten
    - Praxis-Datenverarbeitungssystem
    - Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät)

Formular:


HZV-Vertrag mit der Knappschaft 

Rechtsgrundlage:

  • § 73 b SGB V zwischen Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KV’en und der KBV

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

Am Vertrag können alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmende Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren teilnehmen. Hausärzte, die an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen, sind von der Teilnahme an diesem Vertrag ausgeschlossen.

Zusätzliche Anforderungen:

  • jährliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V
  • jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel
  • Teilnahme an DMP’s
  • Anwendung von zertifizierter Praxissoftware

Formular:

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