Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
HZV-Vertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus, LKK MOD und TK
Rechtsgrundlage:
- § 73 b SGB V zwischen Hausärzteverband Sachsen-Anhalt unter Beteiligung der KVSA und der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK) und der Techniker Krankenkasse (TK)
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
- niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen
- angestellte Hausärzte
- ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung und
- Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V
Zusätzliche Anforderungen:
- Teilnahme an mindestens zwei DMP’s
- Einsatz einer arztunterstützenden Software, wenn diese vorhanden ist
- Apparative Mindestausstattung:
- Blutzuckermessgerät
- Blutdruckmessgerät (nur bei TK)
- EKG
- Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten
- Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) - Nachweis der Teilnahme an Qualitätszirkeln sowie Erfüllung der Fortbildungspflicht mit dem
- Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen (SIQ bzw. IhF) pro Jahr
Formulare:
HZV-Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost
Rechtsgrundlage:
- § 73 b SGB V zwischen der KVSA und der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
- niedergelassene Ärzte*
- Ärzte* in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V
- Ärzte* in Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V
- gem. § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV angestellte Ärzte* in Vertragsarztpraxen
- ermächtigte Vertragsärzte* nach § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV
* Ärzte, die als Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte oder Internisten an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
Zusätzliche Anforderungen:
- Nachweis der Teilnahme an strukturierten hausärztlichen Fortbildungen im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln und/oder
- Die alternative Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die von der KV bzw. Ärztekammer anerkannt sind
- aktive Teilnahme an mindestens zwei DMP’s
- Apparative Mindestausstattung:
- Akutlabor
- EKG
- Lungenfunktionstest auch in Kooperation mit anderen Hausärzten
- Praxis-Datenverarbeitungssystem
- Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät)
Formular:
HZV-Vertrag mit der Knappschaft
Rechtsgrundlage:
- § 73 b SGB V zwischen Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KV’en und der KBV
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
Am Vertrag können alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmende Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren teilnehmen. Hausärzte, die an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen, sind von der Teilnahme an diesem Vertrag ausgeschlossen.
Zusätzliche Anforderungen:
- jährliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V
- jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel
- Teilnahme an DMP’s
- Anwendung von zertifizierter Praxissoftware
Formular: