2011
EBM 2011
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen ist durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festzulegen. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert 3,5048 Cent bewertet und zur Verfügung gestellt. Ausnahme bildet hier das Mammographiescreening, in dem die Leistungen mit dem Punktwert 3,6048 Cent bewertet sind. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 – Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 – Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern.
In der Folge finden Sie den EBM sowie die seit dem 01.01.2011 gültigen Äderungen.
Den Band 2 des EBM finden Sie als Browserversion zum herunterladen auf der Homepage der Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- Änderung der Bewertung und Prüfzeiten einiger Hausbesuchsleistungen ab dem 01.04.2011
- Änderungen des EBM zum 01.01.2011 und 01.04.2011
- Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 zum 1. April 2011
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 2011
- Änderungen des EBM zum 01.07.2011
- Änderungen des EBM zum 01.10.2011