Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Langzeit-EKG-Untersuchungen

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Annett Irmer

Langzeit-EKG-Untersuchung

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen vom 12.12.1991

Abrechenbare EBM-Ziffern:

Für Hausärzte:

  • 03322 Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer
  • 03241 Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer

Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin

  • 04322 Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer
  • 04241 Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer

Für Fachärzte:

FÄ für Innere Medizin

  • 13252 Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer
  • 13253 Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer

FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin

  • 27322 Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer
  • 27323 Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Innere Medizin, ggf. mit Zusatzbezeichnung Kardiologie
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Hausärzte

Fachliche Qualifikation:

- Fachärzte für Innere Medizin erfüllen aufgrund der Facharztanerkennung die fachliche Qualifikation

- Fachärzte für Allgemeinmedizin nach neuer Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erfüllen die fachliche Qualifikation

- Fachärzte der Allgemeinmedizin nach alter Weiterbildungsordnung, Praktische Ärzte bzw. Fachärzte für Innere Medizin nach DDR-Weiterbildungsordnung müssen  folgendes beachten:

  • Genehmigung für die Aufzeichnung: Teilnahme an einem Langzeit-EKG-Kurs oder Nachweis über mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG-Untersuchungen, die selbstständig durchgeführt, ausgewertet und beurteilt wurden
  • Genehmigung für die Auswertung: Teilnahme an einem Langzeit-EKG-Kurs oder Nachweis über mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG-Untersuchungen, die selbstständig durchgeführt, ausgewertet und beurteilt wurden a`Teilnahme an einem Kolloquium

Zusätzliche Anforderungen:

Nachweis über die apparative Ausstattung und Auswertung von Langzeit-EKG-Untersuchungen.

Ansprechpartner

Annett Irmer