Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Schlafbezogene Atmungsstörungen

Ansprechpartner

Anke Schmidt

Schlafbezogene Atmungsstörungen

Rechtsgrundlage:

Qualitätssicherungsvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen

Abrechenbare EBM-Nummern:

  • 30900 kardiorespiratorische Polygraphie
  • 30901 kardiorespiratorische Polysomnographie

Antragsberechtigung:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderheilkunde)
  • Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
  • Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)
  • Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie

Fachliche Qualifikation:

Polygraphie:

  • Zusatzbezeichnung Schlafmedizin oder
  • Facharzt der o. g. Fachrichtungen und
  • Teilnahme an einem 30-stündigen Kurs an mindestens fünf Tagen, der während der letzten 12 Monate vor der Antragstellung und innerhalb von 6 Monaten absolviert wurde. Die inhaltlichen Vorgaben an den Kurs und die Anforderungen an den Kursleiter nach § 4 Abs. 2b und c müssen erfüllt sein.

Polysomnographie (einschließlich Polygraphie):

  • Zusatzbezeichnung Schlafmedizin und
  • eine mindestens 6-monatige ganztägige oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem Schlaflabor unter Anleitung
  • selbständige Durchführung und Dokumentation von mindestens 50 abgeschlossenen Behandlungsfällen bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung
  • selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 100 auswertbaren Polysomnographien zur Differentialdiagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen unter Anleitung
  • selbständige Einleitung der Überdrucktherapie mit CPAP oder verwandten Geräten bei mindestens 50 Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung
  • selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT-Untersuchungen (Multipler-Schlaflatenz-Test) oder vergleichbarer objektiver psycho-metrischer Wachheits- oder Schläfrigkeitstests unter Anleitung
  • Die Anforderungen an den Kursleiter nach § 6 Abs. 1 müssen erfüllt sein.

Zusätzliche Anforderungen:

  • Nachweis der apparativen Voraussetzungen zur Polygraphie
  • Nachweis der apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Polysomnographie

Einzelfallprüfung durch Stichproben / Dokumentationsprüfung:

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt werden für die Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie Stichprobenprüfungen durchgeführt.

Ansprechpartner

Anke Schmidt