Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Meldeformular Verdacht Impfkomplikation

Verdacht einer Impfkomplikation nach dem Infektionsschutzgesetz

Laut Infektionsschutzgesetz (IfGS) gilt eine namentliche Meldepflicht, wenn es nach einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus kommt und dies einen ursächlichen Zusammenhang zur Impfung haben könnte. Das Paul-Ehrlich-Institut hat ein entsprechendes Formular für die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.