KV-Wahl 2022
Wahl der Vertreterversammlung der KVSA
Am 31. Dezember 2022 endet die 7. Amtsperiode der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Daher sind die wahlberechtigten Mitglieder vom 25. August bis zum 15. September 2022 aufgerufen, für die 8. Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028 das höchste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung neu zu wählen.
Die zukünftige Vertreterversammlung der KVSA, die aus 30 Mitgliedern besteht, wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Was Sie zur KV-Wahl 2022 wissen müssen:
Nach § 14 Absatz 4 Satz 4 WahlO ist der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt das Ergebnis des abgeschlossenen Wählerverzeichnisses mitzuteilen. Dies ist gegenüber dem Vorstand erfolgt. Den Wahlberechtigten wird dies wie in der PRO 5/2022 auf Seite 149 angekündigt, nunmehr auf der Internetseite der KVSA ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass das Wählerverzeichnis, da keine Berichtigungen erforderlich waren und keine Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis innerhalb der Einspruchsfrist nach § 13 WahlO erfolgten, durch die Wahlleiterin nach § 14 Absatz 4 Satz 2 WahlO am 6. Mai 2022 abgeschlossen wurde.
Das Wählerverzeichnis ist damit mit dem nachfolgenden Ergebnis betreffend Zahl der Wahlberechtigten in der jeweiligen Wahlgruppe wie folgt abgeschlossen worden:
• Gruppe 1 nach § 7 Absatz 1 Ziffer 1 WahlO
(Wahlgruppe der zugelassenen und angestellten Vertragsärzte):
3569 Wahlberechtigte
• Gruppe 2 nach § 7 Absatz 1 Ziffer 2 WahlO
(Wahlgruppe der ermächtigten Krankenhausärzte):
207 Wahlberechtigte
• Gruppe 3 nach § 7 Absatz 1 Ziffer 3 WahlO
(Wahlgruppe der zugelassenen und angestellten Psychotherapeuten):
576 Wahlberechtigte
Danach wird die Gruppe 1 mit 26 Mitgliedern, die Gruppe 2 mit einem Mitglied und die Gruppe 3 mit 3 Mitgliedern in der Vertreterversammlung vertreten sein.
Die im Sekretariat der Wahlleitung unter Tel. 0391 627-6403 oder per E-Mail an Vanessa.Lange@kvsa.de abrufbaren Mustervordrucke für Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertreterversammlung der KVSA 2022, die den Vorgaben nach §§ 17 ff. Wahlordnung (im Weiteren WahlO) entsprechen, können frühestens ab Mittwoch, 18. Mai 2022, und spätestens bis Montag, 13. Juni 2022, bis 18:00 Uhr eingereicht werden.
Es wird dringend angeraten, Wahlvorschläge nicht erst kurz vor Fristablauf abzugeben, damit gegebenenfalls bestehende Mängel fristgemäß beseitigt werden können.
Die Eintragung ist Voraussetzung für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit für die Wahl der Vertreterversammlung der KVSA 2022. Die Auslegungsfrist für das Wählerverzeichnis in der KVSA nach § 12 Absatz 2 WahlO endete am Freitag, 29. April 2022. Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt nach § 14 Absatz 4 Satz 4 WahlO gegenüber der KVSA die Mitteilung der Anzahl der Wahlberechtigten in den drei Wahlgruppen.
Ab 12. Mai 2022 wird diese Information hier auf der Internetseite auch den Mitgliedern der KVSA zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass bei zugelassenen Vertragsärzten und zugelassenen Vertragspsychotherapeuten etwaige Änderungen der Praxisanschrift der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss bedürfen. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses erreichen Sie unter der Telefonnummer 0391 627-6342.
Bei angestellten Ärzten und angestellten Psychotherapeuten wie auch ermächtigten Krankenhausärzten ist nicht die Praxisanschrift für die Wahlberechtigung und -teilnahme von Bedeutung, sondern die Wohnanschrift wie diese der KVSA vorliegt. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung Ihrer Wohnanschrift gegenüber dem Arztregister der KVSA, welches Sie unter der Telefonnummer 0391 627-6347 oder 0391 627-6346 oder per E-Mail arztregister@kvsa.de kontaktieren können.
Mustervordrucke für Wahlvorschläge für die anstehende Wahl der Vertreterversammlung, die den Vorgaben nach §§ 17 ff. der Wahlordnung der KVSA (im Weiteren WahlO) entsprechen, sind bereits ab 13. April 2022 abrufbar. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Sekretariat der Wahlleitung, Tel.: 0391 627-6403 oder per E-Mail Vanessa.Lange@kvsa.de
Im Wählerverzeichnis wird der 31. März 2022 als Stichtag nach § 12 Absatz 3 WahlO für die Feststellung der Mitgliedschaft berücksichtigt und damit, ob Sie nach § 10 WahlO wahlberechtigt und wählbar sind.
Die Auslage des Wählerverzeichnisses in der KVSA zur Einsicht der Wahlberechtigten beginnt am 11. April 2022. Bitte wenden Sie sich für den Fall einer begehrten Einsicht an die stellvertretende Wahlleiterin Sophie Rasin, Tel.: 0391 627-6247 oder per E-Mail Sophie.Rasin@kvsa.de.
Einsprüche sind bis 29. April 2022 beim Wahlausschuss der KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg schriftlich einzulegen und unter Beibringung von Beweismitteln zu begründen.
Weitere Details zum Wählerverzeichnis entnehmen Sie bitte der offiziellen Wahlbekanntmachung.
Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung für die Wahl der Vertreterversammlung der KVSA im Jahr 2022.
Der Vorstand hat 2021 bereits eine Wahlleitung und einen Wahlausschuss berufen. Wahlleiterin ist Gabriele Wenzel, Assessorin jur. Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung der KVSA, stellvertretende Wahlleiterin ist Sophie Rasin, Assessorin jur. Referentin Vertragsabteilung der KVSA.
Weitere Mitglieder des Wahlausschusses sind:
Dipl.-Psych. Tillmann Beichert - Psychologischer Psychotherapeut, Sandersdorf/OT Brehna
Dr. Grit Darmochwal - FÄ Allgemeinmedizin, Halle
Dr. Carola Lüke - FÄ Innere Medizin, Jerichow
Dr. Ulrich Neumann - FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Wolmirstedt
Stellvertretende Wahlausschussmitglieder sind:
Dr. Ines Buchholtz - FÄ Psychiatrie/Psychotherapie, Magdeburg
Dr. Ulrike Fechner - FÄ Allgemeinmedizin, Kalbe
Dr. Gerhard Ulrich - FA Nuklearmedizin, Magdeburg
Dr. Carlo Weimann - FA Innere Medizin, Magdeburg
Die konstituierende Sitzung hat am 19. Dezember 2021 stattgefunden. Die erste Sitzung des Wahlausschusses fand am 19. Januar 2022 statt. Durch diesen wurde die Wahlbekanntmachung mit ihrem Wahlkalender zur anstehenden Wahl der Vertreterversammlung der KVSA beschlossen.
Der Wahlkalender
Zeitvorgaben | Vorgang nach der Wahlordnung (WO) |
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Bekanntgabe in der PRO 3 / Mitte März 2022 | Wahlbekanntmachung |
Stichtag: 31. März 2022 | Stichtagfestlegung |
Montag, 11. April – Freitag, 29. April 2022 | Ausliegen des Wählerverzeichnisses zur Einsicht der Wahlberechtigten |
Mittwoch, 11. Mai 2022 | Feststellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses |
Mittwoch, 18. Mai – Montag, 13. Juni 2022, bis 18:00 Uhr | Zeitraum für das Einreichen von Wahlvorschlägen |
Mittwoch, 22. Juni 2022 | Beschlussfassung über die zugelassenen Wahlvorschläge |
Mittwoch, 24. August 2022 | Versand der Wahlunterlagen |
Donnerstag, 25. August - Donnerstag, 15. September 2022, bis 15:00 Uhr | Wahlzeitraum für die Briefwahl |
Freitag, 16. September 2022 | Auszählung/Feststellung des Wahlergebnisses, Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Wahlleiterin |
Mitte Oktober 2022 | Endgültiges Wahlergebnis (Details zur VV-Wahl, Diagramme etc.). Satzungsgemäße Bekanntgabe Wahlbeilage in der PRO 10/22 |
Alle Informationen und detaillierte Hinweise bezogen auf die einzelnen Wahlabschnitte finden Sie in den PRO-Ausgaben wie auch hier auf der KVSA-Internetseite.