Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Zulassungsausschuss

Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt kommt mit der Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie Erteilung von Ermächtigungen zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten im Bundesland Sachsen-Anhalt dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nach. Hierbei ist er bei seinen Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gebunden.

Gremium aus Ärzten / Psychotherapeuten & Krankenkassen

In Zulassungssachen der Ärzte ist der Ausschuss paritätisch besetzt mit je drei Vertretern der Ärzte und Krankenkassen.

In Zulassungssachen der Psychotherapeuten und der überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte treten an die Stelle der Vertreter der Ärzte Vertreter der Psychotherapeuten und Vertreter der Ärzte in gleicher Zahl (d.h. zwei Vertreter der Psychotherapeuten sowie zwei Vertreter der Ärzte). Unter den Vertretern der Psychotherapeuten muss mindestens ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein. Die Zahl der Vertreter der Krankenkassen erhöht sich in diesen Fällen ebenfalls auf insgesamt vier Vertreter.

Zusätzlich dazu wird der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung in ausgewählten Zulassungsverfahren durch Patientenvertreter sowie ministeriale Vertreter beratend unterstützt.