Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren

Nur mit einer durch den Zulassungsausschuss erteilten Zulassung zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung dürfen gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Regelungen zur Zulassung finden Sie

Der Zulassungsausschuss stellt Ihnen alle nötigen Formulare und Informationen online zur Verfügung, die Sie für Anträge an den Zulassungsausschuss benötigen.


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