Zulassungsverfahren
Zulassungsverfahren
Nur mit einer durch den Zulassungsausschuss erteilten Zulassung zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung dürfen gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Regelungen zur Zulassung finden Sie
- Im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V)
- In der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
- Im Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. dem Arzt-/Ersatzkassenvertrag
- Innerhalb der Bedarfsplanungsrichtlinie .
Der Zulassungsausschuss stellt Ihnen alle nötigen Formulare und Informationen online zur Verfügung, die Sie für Anträge an den Zulassungsausschuss benötigen.