Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Abrechnung der GOP

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Abrechnung der GOP

Praxen, die die Fachanwendungen NFDM, KIM oder ePA bereits nutzen und deren Betriebsbereitschaft im KVSAonline-Portal gemeldet haben, können bereits die nachfolgend in der Tabelle aufgelisteten GOP abrechnen:

TI-AnwendungGOPVergütungLeistungsinhalt
NFDM016409,19 €Die erstmalige Anlage des Notfalldatensatzes ist als Zuschlag zur Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale definiert und erfordert einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt; 1-mal im Krankheitsfall (KHF)
 016410,46 €Zuschlag zur Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale – wird von der KV automatisch hinzugesetzt – im Behandlungsfall (BHF) nicht neben 01640 und 01642
 016420,11 €Vollständiges Löschen eines Notfalldatensatzes auf Wunsch des Patienten, 1-mal im BHF, Neuanlage (GOP 01642) für nachfolgende 3 Quartale nicht berechnungsfähig
KIM869000,28 €Versenden eines elektronischen Briefes je versendetem eArztbrief – ab 01.07.2023 nicht mehr gültig, bitte vorerst weiterhin ansetzen
 869010,27 €Empfangen eines elektronischen Briefes je empfangenem eArztbrief – ab 01.07.2023 nicht mehr gültig, bitte vorerst weiterhin ansetzen. Für die Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 € je Arzt und Quartal.
ePA014310,34 €Zuschlag zu den GOP 01430, 01435 und 01820 für die Erfassung, Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten der elektronischen Patientenakte
 016471,72 €Zuschlag zur Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale und zu den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) für die Erfassung, Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten der elektronischen Patientenakte
 0164810,23 €Sektorübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte

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