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Kommunikation mit KIM

Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist es für Praxen möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Neben Praxen werden sich auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen an KIM anschließen, so dass die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen nur noch darüber laufen wird.

KIM funktioniert ähnlich wie ein E-Mail-Programm. Mit KIM wird jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM sich in die Praxisverwaltungssysteme integrieren lässt, ist eine einfache Kommunikation aller Beteiligten untereinander möglich.

Der Dienst ist erforderlich für weitere Anwendungen; zunächst sind das:

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ersetzt seit dem 1. Oktober 2021 die Papier-AU (Muster 1). Praxen sollten sich daher rechtzeitig für einen KIM-Dienst entscheiden.
  • eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. Bislang konnten Praxen übergangsweise noch andere bisher mögliche Verfahren nutzen, etwa den Versand über KV-Connect. 

Erste Ansprechpartner sind der Systembetreuer oder PVS-Hersteller der Praxis. Nur dort kann Auskunft gegeben werden, welcher KIM-Dienst für das PVS am besten geeignet ist (u.A. zur Vermeidung von Zusatzkosten). Praxen können den Anbieter grundsätzlich frei wählen, da jeder Dienst mit jedem PVS kompatibel sein muss. So lautet die Vorgabe der gematik, die für die Zulassung der KIM-Dienste zuständig ist.

Dennoch ist es wichtig, vor der Bestellung des KIM-Dienstes zu klären, ob Zusatzkosten anfallen, weil separate und/oder kostenpflichtige Modulfreischaltungen für KIM im PVS notwendig sind. Im Anschluss kann der KIM-Dienst bei einem der zugelassenen KIM-Anbieter bestellt werden.

Der KIM-Dienst-Anbieter stellt der Praxis Zugangsdaten und eine Installationsanleitung zur Verfügung. Die Installation erfolgt in Eigenregie durch die Praxis.

Es empfiehlt sich vorab Termin mit dem Systembetreuer zu vereinbaren, falls der KIM-Dienst in das PVS eingebunden werden muss und die Installation mit nicht komplett eigenständig durch die Praxis durchgeführt werden kann.

Der VZD dient als zentrales Nutzerverzeichnis - ähnlich einem allgemeinen Adressbuch für die Anwendungen innerhalb der TI. Im VZD erfolgt auch die Ablage der KIM-Adressen der Praxen.

Über das PVS ist es möglich, KIM-Adressen anderer Praxen im VZD zu suchen. Dabei stehen Suchkriterien wie z.B. Name, Postadresse oder die KIM-Adresse zur Verfügung. Die gematik ist als Betreiber des VZD dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.

  • Anschluss an die TI
  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter 
  • Client-Modul für KIM (wird vom Anbieter gestellt)
  • mindestens E-Health-Konnektor-Update (PTV 3)
  • PVS-Modul für die Integration und Nutzung des KIM-Dienstes
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand etwa von eArztbriefen

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