eRezept
Elektronisches Rezept (eRezept)
Anwendungen der TI
Seit dem 1. Juli 2021 läuft in ausgewählten Praxen eine Testphase zur Ausstellung und Verarbeitung von eRezepten - zunächst nur in Berlin-Brandenburg, inzwischen bundesweit. Bislang gab es jedoch nur wenige Teilnehmer sowie eine geringe Zahl verarbeiteter Rezepte. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Anwendung noch nicht ausreichend robust ist. Bisher können zudem die Apotheken noch nicht flächendeckend eRezepte annehmen und verarbeiten. Deshalb wird die Testphase nun verlängert. Erst nach erfolgreichem Testlauf (Zeitpunkt noch nicht benannt) wird das eRezept für alle Ärzte verpflichtend.
Ausstellen eines eRezepts
Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, ein Rezept elektronisch auszustellen. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars.
- Verordnung wie wird gewohnt über die Verordnungssoftware erstellt
- eRezept wird mit eHBA signiert und über PVS abgeschickt
- die Verordnung wird nun auf den eRezept-Server geladen
- Patientin oder Patienten fragen, ob sie die eRezept-App nutzen
- JA: Information in App, dass ein eRezept für zur Verfügung steht und in der Apotheke eingelöst werden kann
- NEIN: Patientinnen und Patienten erhalten einen Token-Ausdruck. Dieser enthält Informationen zu bis zu drei Verordnungen. Die aufgedruckten Data-Matrix-Codes können in der Apotheke eingescannt werden
- Tokenausdruck wird automatisch vom PVS erstellt, nicht unterschrieben und kann im Format A5 oder A4 in Schwarz-Weiß in der Praxis gedruckt werden
Technische Voraussetzungen eRezept
- Anschluss an die TI
- ePA-Konnektor-Update (PTV 4)
- PVS-Modul für eRezept
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
- Drucker mit Auflösung von 300dpi für den Tokenausdruck