Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Anwendungen der TI

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erfasst im nächsten Schritt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Zukünftig werden nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung wird die TI genutzt, direkt aus dem PVS heraus. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.

1. Schritt: elektronischer Versand der eAU an die Krankenkassen

Im ersten Schritt leiten Praxen ausschließlich die AU-Daten weiter, die für die Krankenkassen bestimmt sind. Die Übermittlung erfolgt mit Hilfe des Kommunikationsdienst in der Medizin (KIM) – quasi der sichere E-Mail-Versand innerhalb der TI. Die Patienten bekommen weiterhin einen Papierausdruck für ihren Arbeitgeber und für sich ausgehändigt.

2. Schritt ab 1. Januar 2023: elektronischer Versand der eAU an die Arbeitgeber

Im zweiten Schritt soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind allerdings nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie leiten den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch der Praxen weiter. Praxen sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Signierung der eAU mit dem eHBA und der Komfortsignatur, Versand mit KIM

Jede eAU ist wie das papierbehaftete Formular zu unterschreiben. Bei der eAU erfolgt dies mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), wobei zur Signatur die zugehörige PIN einzugeben ist. Bei dem Verfahren der Komfortsignatur können Ärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, wird die Signatur durch ein sogenanntes auslösendes Merkmal (z. B. Doppel-Klick am Praxisverwaltungssystem) ausgelöst. Die KBV und die KVSA empfehlen für die eAU die Komfortsignatur, da die Signatur sehr schnell erfolgt und dann direkt versandt werden können. Für den Versand der eAU an die Krankenkasse wird die eAU aus dem PVS über KIM an die Krankenkassen versendet. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung auftreten könnten, werden sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten die Ausdrucke mitgeben, so dass Wartezeiten vermieden werden.

Technische Voraussetzungen eAU

  • Anschluss an die TI
  • ePA-Konnektor-Update (PTV 4) 
  • KIM-Dienst
  • PVS-Modul für eAU
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
  • eventuell ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

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