Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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VSDM

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Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Anwendungen der TI

Der Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) geht es darum, die Versichertenstammdaten (persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung), der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der eGK gespeichert sind, aktuell zu halten.

Diese Informationen werden in der Praxis eingelesen und automatisch aktualisiert. Mit dem VSDM wird zudem elektronisch geprüft, ob die eGK gültig ist.

Praxen müssen das VSDM bei mindestens einem Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Der Nachweis gelangt nach einem erfolgreich durchgeführten VSDM automatisch in die Abrechnungsdatei.

Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung. Bei der Online-Prüfung wird abgefragt, ob die Daten und das Versichertenverhältnis noch aktuell sind. Dazu werden die Informationen auf der eGK mit den Informationen abgeglichen, die bei der Krankenkasse der versicherten Person hinterlegt sind. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der Karte überschrieben.

Beim VSDM wird auch geprüft, ob die eGK noch gültig ist. Meldet das System, die Karte ist ungültig, wird die eGK automatisch gesperrt. Gründe dafür sind beispielsweise Diebstahl oder Krankenkassenwechsel.

So läuft das VSDM-Standardverfahren im Einzelnen ab

  • Versicherte legen ihre eGK am Empfangstresen vor. Die Karte wird in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.
  • Sobald die Karte eingesteckt ist, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf der eGK gespeicherten Daten aktuell sind.
  • Ist die eGK gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der eGK aktualisiert. Die aktualisierten Daten werden auch in das PVS übernommen.
  • Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. Es werden keine Daten an das PVS übermittelt.
  • Die eGK wird wie gewohnt aus dem Kartenterminal entnommen.

Voraussetzungen VSDM / Grundausstattung für die Nutzung der TI

Praxen, die sich neu an die TI anbinden lassen wollen, benötigen nachfolgende Komponenten und Dienste. Diese müssen von der gematik zugelassen sein.

TI-Konnektor: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Dieser ähnelt einem DSL-Router. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden.

E-Health-Kartenterminal: Dient der Nutzung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wie z.B. VSDM, Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP).

Praxisausweis (SMC-B): Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in ein Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Anpassung PVS: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst sein, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können.

VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss: Spezieller VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Muss von der gematik zertifiziert sein.

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