Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Strukturfonds

Strukturfonds

Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V

Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. Um die Sicherstellung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage der Bedarfsplanung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Mittel des Strukturfonds dienen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Finanzierung von weiteren Projekten zur Nachwuchsgewinnung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Strukturfondshöhe für das Jahr 2022
(0,2 % der MGV arztseitig, 0,2 % der MGV kassenseitig)

1.987.139,76 EURO

Verwendung:

Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen sowie Anstellung von Ärzten

245.951,58 EURO

Zuschläge zur Ausbildung

229.628,20 EURO

Vergabe von Stipendien

251.432,59 EURO

Förderung von Eigeneinrichtungen

182.336,34 EURO

Förderung des Betriebs der Terminservicestellen

1.077.791,05 EURO

 

1.987.139,76EURO