Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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COVID-19-Impfungen in Arztpraxen

COVID-19-Impfungen in Arztpraxen

Die Bestellungen erfolgen immer dienstags bis 12:00 Uhr in der Apotheke für die folgende Kalenderwoche.

Bestellung des Impfstoffes und Zubehörs über Muster 16 (Kassenrezept)

  • Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
    • Kostenträgerkennung (IK):103609999
  • keine Kennzeichnung der Felder "Gebührenfrei", "Impfstoff" oder "Sprechstundenbedarf"
  • Bei Bestellung der angepassten Impfstoffe die Bezeichnung "Orig./BA.1" mit angeben
  • Lieferung des Impfstoffes und Zubehörs i.d.R. Montagnachmittag durch die Apotheke
  • Die Bestellung erfolgt impfstoffbezogen (einschließlich Zubehör)
  • Es erfolgt eine Rückmeldung durch die Apotheke über die Menge der Auslieferung

Informationen zu den verfügbaren Impfstoffen, Bestellmengen, usw. können der Themenseite der KBV entnommen werden.

Alle Stellungnahmen und Empfehlungen sind auf der Internetseite des RKI chronologisch und stichwortbezogen veröffentlicht.

Darüber hinaus informiert die KBV über die STIKO - Empfehlungen auf ihrer Themenseite.

  • Die Aufklärung erfolgt vor der ersten Impfung und ist ein wichtiger Teil der Impfleistung, wie bei anderen Schutzimpfungen auch. Dazu zählen
    • Aushändigung des impfstoffbezogenen Aufklärungsblattes
    • Angebot eines Aufklärungsgesprächs,
    • Anamnese (insbesondere bei bisher unbekannten Patienten)
    • die Feststellung der Impffähigkeit und
    • die Einwilligung der Patienten, die auch formlos erfolgen kann
    • Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung der Patienten in der Patientenakte
    • Dokumentation im Impfausweis, wie bei anderen Schutzimpfungen auch
      • Praxen erhalten die Klebeetiketten für die Dokumentation im Impfausweis mit der Lieferung des Impfstoffs durch die Apotheke. 
      • Wenn Patienten den Impfausweis beim Termin nicht vorlegen können, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzbescheinigung auszustellen.

mündliche Aufklärung bei Auffrischungsimpfung
Die Bundesärztekammer spricht sich in einer Stellungnahme für Erleichterungen bei der Aufklärung zu den Auffrischungsimpfungen aus:
Insbesondere bei einer Auffrischimpfung gegen COVID-19 kann die Aufklärung der Patienten ausschließlich mündlich erfolgen, wenn die Impfung durch dieselbe Arztpraxis und mit dem gleichen Impfstoff durchgeführt wird. Der Aufklärungsbogen muss dann nicht ausgehändigt werden, die Impfdokumentation lässt sich so auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken.

  • Mündliche Aufklärung mit einem kurzen Vermerk in der Patientenakte dokumentieren
  • wenn die Aufklärung bei der ersten bzw. zweiten Impfung durch dieselbe Ärztin, denselben Arzt oder dieselbe Einrichtung durchgeführt wurde und die zu impfende Person in der Praxis bekannt sei, könne darauf im Aufklärungsgespräch vor der Auffrischimpfung Bezug genommen werden.
  • Kurze Anamnese auch bei Auffrischungsimpfung
  • Auf Aufklärungsbögen hinweisen
  • Stellungnahme der Bundesärztekammer

Rescue-Impf-App zum kostenlosen Download:
Für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht deutschsprachigen Personen steht eine neue App zum kostenlosen Download bereit. Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entwickelt und kann auch bei der Aufklärung sehgeschädigter oder gehörloser Menschen eingesetzt werden. Die App deckt mehr als 35 Sprachen einschließlich Gebärdensprache ab und ermöglicht nach Angaben des Ministeriums eine "rechtssichere Aufklärung und Anamneseerhebung". Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Die abrechenbaren Leistungen können der folgenden Übersicht entnommen werden: