Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Fußambulanzen: Diabetische Füße

Ansprechpartner

Claudia Hahne

Fußambulanzen: Diabetische Füße

Im Rahmen der

Vereinbarungen für ein Versorgungskonzept zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus

besteht die Möglichkeit, die Übernahme eines Versorgungsauftrages als Fußambulanz für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Ersatzkassen und der Betriebskrankenkassen für Mittelbereiche zu beantragen, für die bisher noch keine Fußambulanz genehmigt wurde.

Den Antrag können Ärzte der folgenden Fachgebiete stellen:

  • Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Praktischer Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung mit der Anerkennung als Diabetologe DDG oder einem Nachweis der Zusatzweiterbildung Diabetologie
  • Diabetologisch verantwortliche Ärzte
  • Dermatologie
  • Chirurgie
  • Orthopädie

Rahmenbedingungen

a) Je Mittelbereich gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie wird es eine Fußambulanz geben. In den Mittelbereichen Magdeburg-Stadt und Halle-Stadt können es maximal je zwei Fußambulanzen werden.

b) Die Antragstellung erfolgt für einen Teilnahmezeitraum bis zum 31.12.2023. Damit ist die Teilnahme des Arztes in dem jeweiligen Mittelbereich auf diesen Zeitraum begrenzt. Im Anschluss daran erfolgt eine erneute Ausschreibung.

c) Die Strukturvoraussetzungen sind zu erfüllen und gegenüber der KVSA (Anlage 2) nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt über die Teilnahmeerklärung nach Anlage 3.

d) Neben den Strukturvoraussetzungen müssen folgende Mindestanzahlen für eine Teilnahme als Fußambulanz erfüllt werden:

  • Für bereits tätige Fußambulanzen im Jahr 2019: mindestens 35 behandelte Patienten im Jahr 2019 nach der Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes.
  • Für Ärzte, die bisher über keine Genehmigung als Fußambulanz verfügt haben: mindestens 35 behandelte Patienten im Jahr 2019 nach der GOP 02311.

e) Die Teilnahme als operativ-spezialisierte Fußambulanz ist über Anlage 4 zu beantragen. Voraussetzung für die Teilnahme als operativ-spezialisierte Fußambulanz ist die Teilnahme als Fußambulanz. Diese Teilnahme ist über Anlage 3  zu beantragen.

Struktureller Aufbau

In den 32 Mittelbereichen wird es maximal 34 Fußambulanzen für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren bis 31.12.2023 geben.
Anlage 1

Versorgungsauftrag

Der Versorgungsauftrag als Fußambulanz umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung und beinhaltet folgende Leistungen:

Anlagen 5 und Anlagen 8

a) Erstbehandlung
b) Folgebehandlung
c) Nachsorge
d) Operative Versorgung
e) Weiterbehandlung
f) Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin in der Häuslichkeit des Patienten zur besonders qualifizierten Fußversorgung

Der Versorgungsauftrag ist umfassend und vollständig zu erfüllen.

Weitere Aufgaben

Die teilnehmenden Ärzte dokumentieren die Ergebnisse der ersten 30 Behandlungsfälle pro Kalenderjahr in chronologischer Abfolge bis zum 31. März des laufenden Jahres und senden diese an die "Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß" der Diabeteskommission der KVSA.

Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich im Rahmen der Qualitätssicherung die Befunde der Fußbehandlung zu dokumentieren. Die AG "Diabetischer Fuß" ist berechtigt, zum Zweck der Qualitätssicherung, Behandlungsfälle (10 bis 20) inklusive der dazugehörigen Fotodokumentation (Darstellung des Beginns, des Verlaufs und des Abschlusses der Behandlung) vom teilnehmenden Arzt anzufordern und zu erhalten.

Die teilnehmenden Ärzte dokumentieren gesondert die Behandlung und den Verlauf der diabetischen Füße mit dem Wagnerstadium 4 und 5 als Fotodokumentation. Die Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß prüft die Dokumentationen im Rahmen einer jährlichen Stichprobenprüfung.

Die an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzte sind zur Einreichung der von der KVSA im Rahmen der Stichprobenprüfung angeforderten Unterlagen verpflichtet.

Die Verträge und Anlagen sind hier zu finden.

Ansprechpartner

Claudia Hahne