Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Fußambulanzen: Diabetische Füße

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Claudia Hahne

Fußambulanzen: Diabetische Füße

Im Rahmen der

Vereinbarungen für ein Versorgungskonzept zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus

besteht die Möglichkeit, sich um einen Versorgungsauftrag als Fußambulanz für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus und den Betriebskrankenkassen zu bewerben.

Die Ausschreibung richtet sich an interessierte Ärzte folgender Fachgruppen:

  • FA für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Praktischer Arzt und Arzt ohne Facharztbezeichnung mit der Anerkennung als Diabetologe DDG oder einem Nachweis der Zusatzweiterbildung Diabetologie
  • Diabetologisch verantwortlicher Arzt
  • FA für Dermatologie  
  • FA für Chirurgie  
  • FA für Orthopädie

die sich um die Übernahme des Versorgungsauftrags als Fußambulanz für einen Mittelbereich bewerben möchten.

Die bisherigen Vereinbarungen mit der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus und den Betriebskrankenkassen werden insbesondere bezüglich der Vergütungsstruktur weiterentwickelt. Die Vereinbarung mit den Ersatzkassen behält bis zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. 

1. Entstehung und Ziel

Das diabetische Fußsyndrom stellt eine der häufigsten Komplikationen im Zusammenhang mit dem Diabetes mellitus dar. Bedeutendste Konsequenzen diabetischer Fußprobleme sind Ulzerationen und Amputationen. Das Hauptproblem ist die Amputationsgefahr. Die Füße der Patienten erkranken mit Sensibilitätsstörungen, die von arteriellen Durchblutungsstörungen begleitet sein können. In der Folge kommt es zu schmerzlosen Verletzungen, Geschwüren und Nekrosen an den Füßen. Eine rechtzeitige Revaskularisation senkt die Amputationsrate bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit. Verspätete Behandlung mindert bei akuten diabetischen Fußläsionen den Behandlungserfolg. Das hohe Amputationsrisiko kann durch die rechtzeitige und zielgerichtete Betreuung dieser Risikopatienten durch Fußambulanzen reduziert werden.

Die Amputationsquote in Sachsen-Anhalt liegt über dem Bundesdurchschnitt. Durch die bislang bestehende Vereinbarung für ein Versorgungskonzept zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus wurde keine optimierte Steuerung der Patienten erreicht. Aus diesem Grund wurden strukturelle und versorgungsrelevante Änderungen für die Behandlung und Betreuung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß mit einer Wagner/Armstrong-Klassifizierung der Stadien A 2-5, B 2-5, C 1-5 und D 1-5 in Sachsen-Anhalt, die in einem strukturierten Behandlungsprogramm eingeschrieben sind, vorgenommen.

2. Rahmenbedingungen

a) Je Mittelbereich gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie wird es eine Fußambulanz geben. In den Mittelbereichen Magdeburg-Stadt und Halle-Stadt können es maximal je zwei Fußambulanzen werden.

b) Die Bewerbung erfolgt für einen Teilnahmezeitraum bis zum 31.12.2026. Damit ist die Teilnahme des Arztes in dem jeweiligen Mittelbereich auf einen Zeitraumvon maximal 3 Jahren begrenzt. Im Anschluss daran erfolgt eine erneute Ausschreibung.

c) Die Ärzte, die sich bewerben und im Rahmen dieser Vereinbarung als Fußambulanz tätig werden, müssen die Strukturvoraussetzungen erfüllen und gegenüber der KVSA (Anlage 2) nachweisen. Die Bewerbung als Fußambulanz erfolgt über die Teilnahmeerklärung nach Anlage 3 dieser Vereinbarung.

d) Neben den Strukturvoraussetzungen müssen folgende Mindestanzahlen für eine Teilnahme als Fußambulanz erfüllt werden:

  • Für bereits tätige Fußambulanzen im Jahr 2022: mindestens 35 behandelte Patienten im Jahr 2022 nach der Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes.
  • Für Ärzte, die bisher über keine Genehmigung als Fußambulanz verfügt haben: mindestens 35 behandelte Patienten im Jahr 2022 nach der GOP 02311.

e) Neben der Teilnahme als Fußambulanz können Ärzte zusätzlich als operativ-spezialisierte Fußambulanz an der Vereinbarung teilnehmen. Die Teilnahme ist über Anlage 4 dieser Vereinbarung zu beantragen. Voraussetzung für die Teilnahme als operativ-spezialisierte Fußambulanz ist die Teilnahme als Fußambulanz.

3. Struktureller Aufbau

In den 32 Mittelbereichen wird es maximal 34 Fußambulanzen für einen Zeitraum von 3 Jahren bis 31.12.2026 geben.
Anlage 1

Eine Bewerbung ist derzeit für alle Mittelbereiche möglich:
Aschersleben, Bitterfeld-Wolfen, Burg, Dessau-Roßlau, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle-Land, Halle- Stadt, Havelberg, Jessen, Köthen, Naumburg, Osterburg, Salzwedel, Sangerhausen, Staßfurt, Wernigerode, Zeitz und Zerbst.

4. Versorgungsauftrag
4.1 Aufgaben und Vergütung der Fußambulanz

Der Versorgungsauftrag als Fußambulanz umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung und beinhaltet folgende Leistungen:

Anlage 5 + Anlage 8)

a) Erstbehandlung
b) Folgebehandlung
c) Nachsorge
d) Operative Versorgung
e) Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin in der Häuslichkeit des Patienten zur besonders qualifizierten Fußversorgung
f) Telekonsiliarische Beurteilung

Der Versorgungsauftrag ist umfassend und vollständig zu erfüllen.

4.2 Weitere Aufgaben

Die teilnehmenden Ärzte dokumentieren die Ergebnisse der ersten 30 Behandlungsfälle pro Kalenderjahr in chronologischer Abfolge bis zum 31. März des laufenden Jahres und senden diese an die "Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß" der Diabeteskommission der KVSA.

Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich im Rahmen der Qualitätssicherung die Befunde der Fußbehandlung zu dokumentieren. Die AG "Diabetischer Fuß" ist berechtigt, zum Zweck der Qualitätssicherung, Behandlungsfälle (10 bis 20) inklusive der dazugehörigen Fotodokumentation (Darstellung des Beginns, des Verlaufs und des Abschlusses der Behandlung) vom teilnehmenden Arzt anzufordern und zu erhalten.

Die teilnehmenden Ärzte dokumentieren gesondert die Behandlung und den Verlauf der diabetischen Füße mit dem Wagnerstadium 4 und 5 als Fotodokumentation. Die Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß prüft die Dokumentationen im Rahmen einer jährlichen Stichprobenprüfung.

Die an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzte sind zur Einreichung der von der KVSA im Rahmen der Stichprobenprüfung angeforderten Unterlagen verpflichtet.

5. Anforderung an die Bewerbung

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind schriftlich und/oder online einzureichen bei der

Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
- Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement -
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Stichwort: Bewerbung Fußambulanz

Soweit Voraussetzungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt bereits nachgewiesen wurden und vorliegen, ist ein erneuter Nachweis nicht notwendig. Die Bezugnahme auf bereits eingereichte Unterlagen ist ausreichend.

6. Auswahl der Bewerber

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat bei der Auswahl der Bewerber vollständige Bewerbungsunterlagen zu berücksichtigen, die erkennen lassen, dass die vorhandenen strukturellen Voraussetzungen sowie Mindestanzahlen an eine Fußambulanz bzw. operativ spezialisierte Fußambulanz innerhalb des Teilnahmezyklus im Routinebetrieb aufrechterhalten werden können. Dabei ist neben der persönlichen Qualifikation des Bewerbers, auch die Qualifikation seines Praxispersonals, die apparative Ausstattung sowie die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen sowie die Mindestanzahl an bereits erbrachten Leistungen für die Versorgung maßgeblich.

Ist eine objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien der Bewerber auf den Versorgungsauftrag nicht mehr möglich und erfüllen mehrere Bewerber die gleichen persönlichen und sachlichen Voraussetzen (Anlage 2), wird eine Entscheidung durch das Losverfahren herbeigeführt.

Die Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages wird mit der Auflage versehen, dass die Anforderungen an die festgelegten Qualitätssicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Eine bereits erteilte Genehmigung kann bei nachträglicher Kenntnis über die pflichtwidrige Nichterfüllung der Aufgaben und Voraussetzungen widerrufen werden.

Die Verträge und Anlagen sind hier zu finden.

Ansprechpartner

Claudia Hahne