Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Honorarverteilungsmaßstab ab 2/2020 mit Honorarausgleichsregelung 1/2020 bis 4/2020

Honorarverteilungsmaßstab 2/2020 mit Honorarausgleichsregelung 1/2020 bis 4/2020

Im Nachgang zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat die Vertreterversammlung der KVSA am 15.04.2020 im Rahmen einer Sondervertreterversammlung Sonderregelungen im ab dem 2. Quartal 2020 geltenden HVM für den Zeitraum der Quartale 1/2020 bis 4/2020 getroffen, um die Fortführung der Praxistätigkeit trotz Einnahmeausfällen aufgrund reduzierter Patienteninanspruchnahmen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie zu ermöglichen. Die Sonderregelungen finden Sie im Abschnitt 5.7 des HVM.

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