Besuchsleistungen
Bitte geben Sie die GOP 88240 in der Abrechnung an den Tagen zusätzlich an, an denen Leistungen im Zusammenhang mit einem begründeten Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion oder eine COVID-19 Erkrankung erbracht wurden
Aus berechtigten Gründen können qualifizierte Schwestern im Auftrag eines Vertragsarztes Abstriche auf das SARS-CoV-2 entnehmen und als Besuchsleistung abrechnen.
Die GOP für die Besuche der VERAH/ Nichtärztliche Praxisassistentin können auch abgerechnet werden, wenn der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt oder der Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde im vorquartal stattfand.