Bereitschaftsdienst
Allgemeiner und fachgebietlicher Bereitschaftsdienst
Nach der Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V und den Bestimmung der Gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind alle niedergelassenen Ärzte und die bei Vertragsärzten sowie in Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet. Dies trifft auch auf die Medizinischen Versorgungszentren zu, die aus ihrem Zulassungsstatus heraus zur Teilnahme am Dienst verpflichtet sind. Sie bedienen sich dabei ihrer angestellten Ärzte. Weiterbildungsassistenten und Ärzte in einem Job-Sharing-Verhältnis sind hingegen nach den oben genannten Regelungen nicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet, dürfen aber als approbierte Ärzte am Dienst teilnehmen.
Der Umfang der Dienstpflicht ergibt sich bei niedergelassenen Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren jeweils aus dem Umfang der Zulassung, bei angestellten Ärzten aus dem Umfang der Anstellung gemessen an der Wochenarbeitszeit.
Ein Arzt kann die Freistellung von der Pflicht zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst beantragen, wenn ihm aus einem schwerwiegenden Grund die Dienstausübung nicht mehr zuzumuten ist. Vor einer möglichen Freistellung muss jedoch feststehen, dass dem Antragsteller auch die Bestellung eines Vertreters nicht auferlegt werden kann.
Grundsätzlich nehmen die zum Dienst verpflichteten Ärzte eines Bereiches am allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst teil.
Neben dem allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst besteht flächendeckend der fachgebietliche Bereitschaftsdienst für Augenheilkunde und regional bedingt auch ggf. noch andere fachgebietliche Bereitschaftsdienste. An diesen Diensten nehmen die Ärzte der jeweiligen Fachgruppe teil. Es werden separate Dienstpläne erstellt. Die territoriale Ausdehnung der einzelnen Bereitschaftsdienstbereiche und die Zuordnung von Orten zu einem Bereich können jederzeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt oder beim jeweiligen Sprecher der Kreisstelle und Dienstplaner erfragt werden.