Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Kontinuität und neue Ideen versus Gesetzesrealität? 11.01.2012

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) steht für Kontinuität und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Dies ist seit vielen Jahren ihre strategische Ausrichtung, mit dieser Botschaft startete sie bereits in das vergangene Jahr. Ist dieser Anspruch angesichts der von der KVSA als unzureichend eingeschätzten neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten?

Der Vorsitzende der KVSA, Dr. med. Burkhard John, erklärte in der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz der sachsen-anhaltischen Heilberufler dazu:

Kontinuität und neue Wege - das ist so etwas wie das Markenzeichen der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Allerdings bin ich mir inzwischen nicht mehr so sicher, ob wir - bei allem Bemühen - mit dieser Strategie weiter erfolgreich sein können:

Das Versorgungsstrukturgesetz schreibt mit der bundesweit einheitlichen Erhöhung der Mittel für die ambulante ärztliche Versorgung um 1,25 Prozent die regionalen Unterschiede und die fehlende Anbindung der Vergütung an die Morbidität der Bevölkerung fort. Unsere Forderung, die Länder mit einer zu geringen Finanzierungsbasis mindestens auf den Bundesdurchschnitt anzuheben, wurde im Gesetz nicht berücksichtigt. Für Sachsen-Anhalt, mit einer über dem Bundesdurchschnitt liegenden Morbidität, bleibt die Minderfinanzierung von 16 Prozent im Bundesvergleich festgeschrieben. Das bedeutet letztlich, die Schere der Finanzierung zwischen den Ländern geht weiter auf.

Der Vorsitzende erläuterte weiter, dass sich dies spürbar auf die Versorgung auswirken könnte und die vielfältigen Bemühungen der KVSA bei der Gewinnung junger Ärzte unterlaufe.

Wir können das, was sich da an negativen Auswirkungen entwickeln kann, noch gar nicht ganz genau benennen, aber wir haben große Befürchtungen. Sie reichen von weiteren Wegen der Patienten zum nächsten Arzt über längere Wartezeiten bis zu direkten Versorgungslücken. Mit den zu erwartenden neuen Möglichkeiten der flexibleren Bedarfsplanung - wir können regionalspezifischere Regelungen treffen und damit besser und schneller auf Engpässe reagieren - werden wir zwar punktgenauer planen, aber wir schaffen damit keine neuen Ärzte. Es wird damit nicht einfacher, junge Ärzte für eine Niederlassung in Sachsen- Anhalt zu gewinnen. Wir begrüßen es, dass unsere sachsen-anhaltischen Modelle wie die der mobilen Praxisassistentin und des Vernetzten Versorgungszentrums mit den mittlerweile vier Filialpraxen Eingang im Gesetz gefunden haben. Wir werden auch künftig weiter um neue Ideen ringen, wir erwarten aber, dass wir auf diesem Weg vom Gesetzgeber substanzielle Unterstützung durch eine gerechtere und der Morbidität der Bevölkerung angepasste Finanzierung erfahren.