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Ab 16. April bundesweit 116 117 für den Bereitschaftsdienst 12.04.2012

Zum 16. April 2012 wird bundesweit eine einheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt. Ein Patient, der außerhalb der Sprechzeiten dringend medizinische Hilfe benötigt, erreicht unter dieser Telefonnummer den jeweils zuständigen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst der Region. Die bisher bekannten und bewährten regionalen Telefonnummern bleiben für eine längere Übergangsphase gültig.

Sollte die Weiterleitung des Patienten an den Bereitschaftsarzt über die 116117 in einzelnen Bereichen nicht möglich sein, stehen dem Anrufer nach wie vor die veröffentlichen oder bekannten Rufnummern des Bereitschaftsdienstes zur Verfügung.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Dr. Burkhard John, erklärt dazu: "Die neue Rufnummer wird es den Bürgern außerhalb der regulären Sprechzeiten ihres Hausarztes bzw. eines Facharztes wesentlich erleichtern, den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Er braucht sich künftig lediglich die 116 117 zu merken. Über diese Nummer wird er an den regionalen Bereitschaftsdienst vermittelt und erhält so schnell Kontakt zu einem diensthabenden Bereitschaftsarzt. Das geschieht entweder automatisch oder über ein Service-Center."

Wie funktioniert die neue Rufnummer?

Wählt der Patient die 116 117, läuft im Hintergrund ein komplexer technischer Prozess ab: Es wird automatisch ermittelt, wo genau sich der Anrufer befindet und zu welchem Bereich des Bereitschaftsdienstes er telefonisch weitergeleitet werden muss. Dafür wird die Vorwahl des Anrufers dem entsprechenden Bereitschaftsdienstbereich automatisch zugeordnet. Dies ist auch bei Anrufern möglich, deren Telefonnummer unterdrückt wird.

Kann ein Anrufer über die Vorwahl nicht eindeutig zugeordnet werden, wird er per Bandansage um Mitteilung seiner Postleitzahl gebeten. Ist auch damit keine direkte Zuordnung möglich, wird er mit einem Service-Center verbunden. Dort nennt der Patient seine Adresse und kann so an den zuständigen Bereitschaftsdienstbereich vermittelt werden. Die 116 117 darf nicht verwechselt werden mit der 112 des Rettungsdienstes, die bei lebensbedrohlichen Erkrankungen verwendet wird.

Gemeinsam mit den 17 KVen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese einheitliche Rufnummer mit einem entsprechenden Antrag bei der Europäischen Union europaweit für den ärztlichen Bereitschaftsdienst reserviert. Deutschland ist nun das erste Land, das die kostenfreie 116 117 einführt.

Mehr Informationen zur 116 117 und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es hier: www.116117info.de.