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Podcast: AKR_ICD10

Ambulante Kodierrichtlinien - wichtig für die Abbildung der Morbidität

Ab dem 1. Januar 2012 entfällt die Verpflichtung an der Ambulanten Kodierrichtlinie (AKR) zu arbeiten. Dennoch empfiehlt die Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt diese weiterhin anzuwenden, um die Morbiditätsveränderung im Land darstellen zu können. Bislang wurde in Vergütungsverhandlungen deren ausreichende Berücksichtigung mit der Begründung der „schlechten Kodierqualität“ durch die Krankenkassen abgelehnt. Wichtig für die Abbildung der Morbidität ist somit die möglichst genaue Erfassung der ICD-Diagnosen, um eine einheitliche Verschlüsselung zu erreichen und deren Vergütung in Zukunft zu sichern.

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